PSMH/K9-UNIT Spezialhunde - Meldehunde (MH)


Die Bezeichnung Meldehund wurde im 20. Jahrhundert den Gebrauchshunden zuteil, die militärische Nachrichten überbrachten. Es war Aufgabe der Meldehunde sowohl im Ersten wie auch auch im Zweiten Weltkrieg, die nachrichtendienstliche Verbindung zwischen militärischen Einheiten/Teileinheiten oder auch zwischen zwei Militärposten aufrechtzuerhalten. Meldehunde waren Diensthunde.

Wenn wir heute von Meldehunden sprechen, meinen wir damit nicht mehr Hunde die Nachrichten von einem Ort zu einem anderen Ort überbringen. Heute bezeichnet man als Meldehunde, Hunde die zu Meldezwecken gem. § 12 DGUV Vorschrift 23 innerhalb einer Wachdienstleistung eingesetzt werden oder auch unabhängig von DGUV-Vorschriften von Privatpersonen als Begleithunde mit Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben gehalten werden.

Für die im Rahmen der privaten Sicherheitsbranche gehaltenen Diensthunde gibt es laut DGUV Vorschrift 23 Anforderungen, die bei der Auswahl und Haltung, sowie im Umgang zu beachten sind. So dürfen z.B. nach § 12 Abs. 1 nur geprüfte Hunde mit ihrem Hundeführer eingesetzt werden. Meldehunde, die nur zu Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben eingesetzt werden, unterliegen keiner Prüfungspflicht. Sie dürfen auch ohne Prüfung zu Meldezwecken in den Einsatz gebracht werden, sofern der Hundeführer den Hund unter Kontrolle hat. Seriöse Unternehmen der Branche lassen sich aber genau diese Kontrolle des Hundeführers über seinen Hund trotzdem über Einstiegsprüfungen in der Sparte Unterordnung, wie durch einen Hundeführerschein oder der Begleithundprüfung mit Verkehrssicherheitsteil (BH/VT) nachweisen. Zudem besteht des Öfteren auch Nachfrage nach gezielter Steigerung des Wahrnehmungs- und Meldepotentials des vierbeinigen Kollegen. 

Die Abgrenzung Meldehund zu Wachhund und Schutzhund 

Ein Meldehund darf nicht zu Bewachungszwecken eingesetzt werden. Ein geprüfter Wachhund oder Schutzhund, der in DGUV Vorschrift 23 als „Diensthund“ bezeichnet wird, dagegen schon. Ein im Schutzdienst ungeprüfter Hund, wie ein Meldehund, darf also nicht gezielt der Abschreckung gegenüber möglichen Störern oder gar der Verteidigung von Besitz oder seines Hundeführers dienen.

Ausbildung und Prüfung von Meldehunden bei PSMH/K9-UNIT 

Die Jagdhundeschule & Hundeschule Mittelhessen - PSMH/K9-UNIT leistet dem Hundeführer Hilfestellung bei der geforderten Kontrollierbarkeit seines Hundes, schult das Team bis zur Prüfungsreife Hundeführerschein bzw. Begleithundeprüfung.

Die Steigerung des möglichen Potential des Hundes im Rahmen des Auftrages Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben gehen wir ebenfalls unter Berücksichtigung der speziellen Wesenseigenschaften des künftigen Meldehundes an. 

Sachkundeprüfung 

Gehorsamsprüfung

1. Leinenführigkeit 2. Gehen durch eine Personengruppe 3. Sitzen aus der Bewegung 4. Platz aus der Bewegung mit Heranrufen 5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung 6. Freilaufen und Platz aus der Entfernung

Prüfung der Sozialverträglichkeit 

 


Die schnelle Verbindung zu uns: 0177 - 879 7 173 (Anruf, SMS, WhatsApp)