PSMH/K9-UNIT Spezialhunde - Schutzhunde (SH)


Schutzhunde bewachen Menschen, im Gegensatz zu den Wachhunden, welche für Revierbewachung (Grundstücke, Gebäude, Liegenschaften) eingesetzt werden. 

Die Ausbildung von Schutzhunden ist komplex. Das Tier muss körperlich in der Lage sein einen Täter zu stellen, also eine Flucht zu vereiteln und auch notfalls durch zufassen anzugreifen. Der Angriff des Hundes auf einen Menschen muss zudem von dem Hundeführer durch einfaches Kommando/Befehl abgebrochen werden können. Neben der Ausbildung im Schutzdienst, leistet ein Schutzhund auch eine umfangreiche Unterordnungsausbildung und Fährtenausbildung ab.

Die Ausbildung von Schutzhunden ist streng geregelt. Neben Behörden dürfen in Deutschland nur bestimmte fachkundige, spezialisierte Einrichtungen mit Erlaubnis Hunde für Schutzzwecke für Dritte auszubilden. Für die Jagdhundeschule & Hundeschule Mittelhessen - PSMH/K9-UNIT liegt hierzu eine personengebundene Erlaubnis vor.

 

 

Die Ausbildung zum Schutzhund vereint die 3 Abteilungen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst.

Der künftige Schutzhund lernt auf Hörzeichen/Kommandos des Hundeführers möglichst schnell und freudig zu reagieren. Stellvertretend für weitere Ausbildungsinhalte sind hier die Leinenführigkeit, die Freifolge auch in wechselnden Gangarten, das Überwinden von Hindernissen und die Schussgleichgültigkeit genannt.

Einen Flüchtenden lernt der Hund aufzustöbern und die weitere Flucht durch verbellen oder auch je nach Situation durch festhalten zu vereiteln. Angriffe auf seinen Hundeführer hat der Hund abzuwehren. Weiter erfolgt eine Ausbildung in der Fährtensuche.

Ein fertiger Schutzhund muss ausgeprägtes Triebverhalten, Härte, Selbstsicherheit und Belastbarkeit vorweisen, dabei zuverlässig arbeiten und in der Hand des Hundeführers stehen.

 

Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zum Landeshundegesetz NRW: Abgrenzung Schutzdienst und Sporthundausbildung gegenüber Schutzhundausbildung und Zivilschärfe

Die Ausbildung zum Schutzhund bzw. die Ausbildung zum Nachteil des Menschen ist nicht mit der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung des Hundes zu verwechseln. Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und seine bereits erlernte Unterordnung (Gehorsam) auch und gerade in Trieb- und unter Stresssituationen überprüft. Dieser Schutzdienst- oder Sporthundausbildung muss in jedem Fall die sogenannte Begleithundeausbildung vorausgehen, in der der Hund lernt, den Hör- und Sichtzeichen seines Halters umfassend zu folgen und auf Umweltreize sicher und ruhig zu reagieren. Bei der Ausbildung von Hunden für den zivilen Personen- und Objektschutz für Wachdienste liegt dagegen wie bei Schutzhunden eine Ausbildung auf Zivilschärfe vor.

 


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